Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Vollziehung

. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betraut.