Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Verwendung der Landesfarben, wie insbesondere auf Fahnen, ist jedermann gestattet, sofern die Verwendung nicht in einer die Landesfarben als Landessymbol herabsetzenden Art oder in einer das Ansehen des Landes schädigenden Weise vorgenommen wird.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.