Dieser Beschluß tritt in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten dem Generalsekretariat des Rates den Abschluß der Verfahren notifiziert haben, die nach ihrer Rechtsordnung für die Anwendung dieses Beschlusses erforderlich sind.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieser Beschluß tritt in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten dem Generalsekretariat des Rates den Abschluß der Verfahren notifiziert haben, die nach ihrer Rechtsordnung für die Anwendung dieses Beschlusses erforderlich sind.