Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Dieser Beschluß tritt in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten dem Generalsekretariat des Rates den Abschluß der Verfahren notifiziert haben, die nach ihrer Rechtsordnung für die Anwendung dieses Beschlusses erforderlich sind.