Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berufsbezeichnung

Alle, die die Abschlußprüfung bestanden haben und denen das Jahres- und Abschlußzeugnis ausgefolgt wurde, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Betriebs- und Dorfhelferin” bzw. “Staatlich geprüfter Betriebs- und Dorfhelfer” zu führen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.