Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bildungs- und Lehraufgaben; didaktische Grundsätze

Für den Schulversuch gelten die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und die didaktischen Grundsätze der NÖ Landwirtschaftlichen Lehrplanverordnung, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, soferne die einzelnen Gegenstände im Schulversuch laut Stundentafel geführt werden.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.