Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendung auf Schulcluster

. Diese Verordnung ist auf Schulcluster mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Begriff Schule auf alle Schulen eines Schulclusters anzuwenden ist, außer im Fall des , in welchem sich der Begriff Schule jeweils auf eine bestimmte Schule des Schulclusters bezieht.