An den Berufsschulen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsschulen wird der Samstag für schulfrei erklärt.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
An den Berufsschulen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsschulen wird der Samstag für schulfrei erklärt.