Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schulfreierklärung

An land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sind schulfrei:

1. der 23. Dezember, wenn dieser auf einen Montag fällt und

2. der 7. Jänner, wenn dieser auf einen Freitag fällt.