Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abwässerbeseitigung

Sofern die Ableitung der Abwässer nicht in eine öffentliche Kanalisationsanlage erfolgt, muß auf eine andere Weise eine einwandfreie Beseitigung der Abwässer sichergestellt sein.