Standortwahl
Bei der Standortwahl von schulischen Einrichtungen und der Abgrenzung ihrer Einzugsbereiche sind zu berücksichtigen:
a) die Erreichung möglichst hoch organisierter Schulformen,
b) die topographischen Gegebenheiten,
c) die Verwaltungsgrenzen,
d) die Erreichung zumutbarer Schulwegbedingungen,
e) die zentralen Orte und ihre Einzugsbereiche,
f) die optimale Ausnutzung von Transportmitteln,
g) die finanziellen Möglichkeiten des Schulerhalters.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
