Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 29. Oktober in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. August 1960, LGBl Nr 62, womit Anordnungen zum Schutze der Wasserspenden der Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Oberndorf bei Salzburg im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung erlassen werden, außer Kraft.