Eine Bewilligung nach darf nur erteilt werden, wenn dadurch keine nachteilige, insbesondere qualitative Beeinflussung der Heilquellen- und Mineralwasservorkommen eintritt.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Eine Bewilligung nach darf nur erteilt werden, wenn dadurch keine nachteilige, insbesondere qualitative Beeinflussung der Heilquellen- und Mineralwasservorkommen eintritt.