Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Innerhalb dieses Gebietes ist für Aufgrabungen, Bohrungen, Sprengungen und Bauten in einer Tiefe von mehr als 6 m neben der nach anderen Vorschriften etwa erforderlichen Genehmigung auch die wasserrechtliche Bewilligung einzuholen.