Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kartographische Ausweisung des Schongebietes

Die Begrenzung des Schongebietes ist in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage dargestellt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 4/2006, LGBl. Nr. 18/2006