Bezeichnung als Grundwasserschongebiet
Zum Schutz der bestehenden Brunnenanlagen des Wasserverbandes Südliches Burgenland I in Oberwart, Unterwart und Rotenturm sowie zur Sicherung der Grundwasservorkommen zur Trink- und Nutzwasserversorgung im Verbandsbereich wird in den Gemeinden Oberwart, Unterwart und Rotenturm das in den im dieser Verordnung bezeichneten Anlagen dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
