Soweit in Straßen angeführt sind, liegen die zugehörigen Flächen außerhalb des Schongebietes.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Soweit in Straßen angeführt sind, liegen die zugehörigen Flächen außerhalb des Schongebietes.