Auszahlung
Die Vergütungen nach sind halbjährlich, spätestens jedoch am Ende eines jeden Jahres von Amts wegen auszuzahlen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Auszahlung
Die Vergütungen nach sind halbjährlich, spätestens jedoch am Ende eines jeden Jahres von Amts wegen auszuzahlen.