3. Abschnitt
Geschäftsordnung der Bundesschiedskommission
Rechtliche Stellung und Sitz
. Auf Grund der §§ 343d Abs. 1, 346, 348f und 351 ASVG wird eine Bundesschiedskommission mit dem Sitz in Wien errichtet.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Geschäftsordnung der Bundesschiedskommission
Rechtliche Stellung und Sitz
. Auf Grund der §§ 343d Abs. 1, 346, 348f und 351 ASVG wird eine Bundesschiedskommission mit dem Sitz in Wien errichtet.