Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begünstigte bezüglich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen

In Verfahren im Zusammenhang mit der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen nach dem Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz gelten als Begünstigte die im genannten Personen und weiters Personen, die über

a) einen Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach ,

b) einen Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ nach ,

c) einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach ,

d) eine Aufenthaltsbewilligung „Student“ nach oder

e) einen Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach oder nach

verfügen oder die Saisonarbeitnehmer im Sinn der Richtlinie 2014/36/EU sind.