Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Grenze zwischen den beiden Schischulgebieten wird durch eine Linie gebildet, die von der Bergstation der Bergeralmbahn ausgehend gerade Richtung Norden bis zum Schnittpunkt mit der 2030 m Höhenschichtlinie und von dort gerade weiter zum Braunkogel verläuft.