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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 116/1977

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Salzburger Schischulgesetzes 1976, LGBl. Nr. 58, wird verordnet:

Der süd- und westlich der im beschriebenen Grenze liegende Teil des Gemeindegebietes Bramberg am Wildkogel, politischer Bezirk Zell am See, wird vom Schischulgebiet Bramberg abgetrennt und mit dem Schischulgebiet Neukirchen am Großvenediger zusammengefaßt.

Die Grenze zwischen den beiden Schischulgebieten wird durch eine Linie gebildet, die von der Bergstation der Bergeralmbahn ausgehend gerade Richtung Norden bis zum Schnittpunkt mit der 2030 m Höhenschichtlinie und von dort gerade weiter zum Braunkogel verläuft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.