9. Abschnitt
Langlauflehrer; Ausbildung und Prüfung
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung nach des Tiroler Schischulgesetzes 1995 hat den Nachweis folgender Fertigkeiten zu umfassen:
a) das Beherrschen der Techniken der Grundschule des Langlaufens in verschiedenen Geländeformen;
b) das Durchlaufen einer bestimmten Strecke innerhalb eines vorgegebenen Zeitlimits.
