Ausbildungsdauer
Der Ausbildungslehrgang ist mit einer Dauer von insgesamt mindestens 14 und höchstens 28 Tagen durchzuführen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausbildungsdauer
Der Ausbildungslehrgang ist mit einer Dauer von insgesamt mindestens 14 und höchstens 28 Tagen durchzuführen.