Ausbildungsdauer
Der Ausbildungslehrgang ist mit einer Dauer von insgesamt mindestens 30 und höchstens 34 Tagen durchzuführen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausbildungsdauer
Der Ausbildungslehrgang ist mit einer Dauer von insgesamt mindestens 30 und höchstens 34 Tagen durchzuführen.