Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil des Ausbildungslehrganges

Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges für die Landesschilehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1. Schulefahren:

Lehrplanmäßige Demonstration der Übungen und Kurven (Richtungsänderungen) in der Fortbildung des alpinen Schilaufens für Erwachsene und Kinder; Kenntnis der methodischen Grundsätze einschließlich der Übertreibung und Verständnis der Eigenheiten von Grob- und Feinform der Bewegungen

2. Geländefahren:

Verbesserung des schiläuferischen Eigenkönnens mit ständiger Anpassung an Schnee, Gelände und Tempo; Erwerben der Fertigkeit, die jeweilige Fahr- und Lernsituation im organisierten Schiraum und im freien Schiraum bei jeder Schneeart richtig zu wählen

3. Rennlauf:

Verbesserung der Grundtechnik und des Eigenkönnens im wettkampfmäßigen Schilauf; Grundkenntnis des Kurssetzens und der Rennorganisation

4. Praktisch-methodische Übungen für Erwachsene und Kinder:

Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsabläufen in der Fortbildung des alpinen Schilaufes in Form von Lehrproben und Lehrauftritten; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen beim Kinder- und Erwachsenenschiunterricht

5. Übungen im Schilaufen abseits gesicherter Pisten mit praktischen Bergrettungsübungen:

Richtige Vorbereitung und Planung des Schilaufens abseits von Pisten; Abschätzen und Beurteilen der alpinen Gefahren unter Berücksichtigung der Wetter-, Schnee- und Geländeverhältnisse; lawinengemäßes Verhalten im freien Schiraum; besondere Übungen der Selbst- und Kameradenhilfe; Organisation eines Lawineneinsatzes

6. Einführung in das Telemarkfahren:

Aufbau des Telemarkfahrens und Schulung des Eigenkönnens in den Grundfertigkeiten des Telemarkfahrens in verschiedenen Geländeformen und Schneearten.