Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beschränkung der Durchfahrtshöhe

. Auf der österreichischen Seite der Grenzstrecke der Salzach zwischen Fluss-km 0 (Einmündung in den Inn) und Fluss-km 8,500 ist die Durchfahrtshöhe auf 1,5 m beschränkt.