Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Seewärtige Grenze des Küstenmeers

Die seewärtige Grenze des Küstenmeers ist die Linie, auf der jeder Punkt vom nächstgelegenen Punkt der Basislinie um die Breite des Küstenmeers entfernt ist.