Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Status der Anlagen

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Übereinkommens; sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, schließt eine Bezugnahme auf das Übereinkommen oder auf einen seiner Teile auch eine Bezugnahme auf die betreffenden Anlagen ein.