Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Souveränes Recht der Staaten auf Ausbeutung ihrer natürlichen Ressourcen

Die Staaten haben das souveräne Recht, ihre natürlichen Ressourcen im Rahmen ihrer Umweltpolitik und in Übereinstimmung mit ihrer Pflicht zum Schutz und zur Bewahrung der Meeresumwelt auszubeuten.