Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TEIL XII

SCHUTZ UND BEWAHRUNG DER MEERESUMWELT

ABSCHNITT 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Allgemeine Verpflichtung

Die Staaten sind verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren.