TEIL XII
SCHUTZ UND BEWAHRUNG DER MEERESUMWELT
ABSCHNITT 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Allgemeine Verpflichtung
Die Staaten sind verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL XII
SCHUTZ UND BEWAHRUNG DER MEERESUMWELT
ABSCHNITT 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Allgemeine Verpflichtung
Die Staaten sind verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren.