Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die anderen Fragen betreffend die Eisenbahntarife im Zusammenhang mit dem Österreich-Übersee Güterverkehr über den Karen von Triest werden durch ein gesondertes Abkommen geregelt, welches zwischen den Österreichischen Bundesbahnen und den Italienischen Staatsbahnen abzuschließen sein wird.