Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Italienischen Staatsbahnen befreien die im Transitverkehr zwischen Österreich und Triest-Übersee beförderten Güter von der Zahlung der im Ausnahmetarif Nr. 253 (Güter im Transit durch Italien) vorgesehenen Erhöhungen.