Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfbefund

. Die Ergebnisse der Abnahmeprüfungen () und der wiederkehrenden Prüfungen () sind in einem Prüfbefund gemäß der Arbeitsmittelverordnung, BGBl. II Nr. 164/2000, festzuhalten.