Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Angaben

. (1) Fahrzeuge müssen die für den Schutz der Arbeitnehmer erforderlichen Anschriften und Kennzeichnungen tragen.

(2) Anschriften und Kennzeichnungen müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein.