Wer auf dem Bodensee ein Fahrzeug führen darf, ist dazu auch auf dem Alten Rhein berechtigt, soweit die besonderen Schiffahrtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wer auf dem Bodensee ein Fahrzeug führen darf, ist dazu auch auf dem Alten Rhein berechtigt, soweit die besonderen Schiffahrtsvorschriften nichts anderes bestimmen.