ABSCHNITT I
Allgemeine Bestimmungen
Dieser Vertrag regelt die Schiffahrt auf dem Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck-Gaissau.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT I
Allgemeine Bestimmungen
Dieser Vertrag regelt die Schiffahrt auf dem Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck-Gaissau.