. Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Vertrages, sowie des Schiedsgerichtsvertrages vom 10. April 1923, unterliegen dem im vorliegenden Vertrage vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Vertrages, sowie des Schiedsgerichtsvertrages vom 10. April 1923, unterliegen dem im vorliegenden Vertrage vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren.