. Jeder der Hohen Vertragschließenden Teile kommt für seine eigenen Kosten und einen gleichen Anteil der Kosten des Vergleichs- und Schiedsgerichtsverfahrens auf.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Jeder der Hohen Vertragschließenden Teile kommt für seine eigenen Kosten und einen gleichen Anteil der Kosten des Vergleichs- und Schiedsgerichtsverfahrens auf.