. Die Arbeiten der Ständigen Vergleichskommission können nur auf Grund eines Beschlusses, den die Kommission einstimmig und mit Zustimmung der Parteien faßt, veröffentlicht werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Arbeiten der Ständigen Vergleichskommission können nur auf Grund eines Beschlusses, den die Kommission einstimmig und mit Zustimmung der Parteien faßt, veröffentlicht werden.