II. Schiedsrichterkollegien
Unentgeltlichkeit des Schiedsrichteramtes
. Das Amt eines Schiedsrichters ist ein Ehrenamt und mit keinerlei Bezügen verbunden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
II. Schiedsrichterkollegien
Unentgeltlichkeit des Schiedsrichteramtes
. Das Amt eines Schiedsrichters ist ein Ehrenamt und mit keinerlei Bezügen verbunden.