Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schiedsrichterkollegien

. Für die Wertpapierbörse und für die Warenbörse besteht je ein Schiedsrichterkollegium, deren Mitglieder auf Grund der Vorschläge gemäß bestellt werden. Die Mitglieder der Wertpapierbörse werden vom Bundesminister für Finanzen, jene der Warenbörse vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bestellt.