Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einsicht in Schiffs- und Ladepapiere

. Die zur Zahlung des Hafenentgeltes Verpflichteten haben der Hafenverwaltung in die zur Berechnung des Hafenentgeltes erforderlichen Schiffs- und Ladepapiere Einsicht zu gewähren.