Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entstehen des Entgeltanspruches

. Der Entgeltanspruch entsteht, sobald das Fahrzeug oder der Schwimmkörper im Hafen festgemacht hat und die betreffenden Schifffahrtsanlagen zum Umschlag oder zum Stillliegen benützt werden.