Entstehen des Entgeltanspruches
. Der Entgeltanspruch entsteht, sobald das Fahrzeug oder der Schwimmkörper im Hafen festgemacht hat und die betreffenden Schifffahrtsanlagen zum Umschlag oder zum Stillliegen benützt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Entstehen des Entgeltanspruches
. Der Entgeltanspruch entsteht, sobald das Fahrzeug oder der Schwimmkörper im Hafen festgemacht hat und die betreffenden Schifffahrtsanlagen zum Umschlag oder zum Stillliegen benützt werden.