Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Schankgefäße für den dauernden Gebrauch müssen aus formfesten Werkstoffen hergestellt sein.

(2) Für den einmaligen Gebrauch sind Papierbecher und dünnwandige Becher aus Kunststoff als Schankgefäße zulässig.