. Der Ausschank folgender Getränke muß in Schankgefäßen erfolgen: Getränke aller Art außer Tee, Kaffee und Milchmischgetränke.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Ausschank folgender Getränke muß in Schankgefäßen erfolgen: Getränke aller Art außer Tee, Kaffee und Milchmischgetränke.