Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aberkennung

Werden später Tatsachen bekannt, die einer Verleihung entgegengestanden wären, oder setzt die oder der Beliehene nachträglich ein Verhalten, das einer Verleihung entgegenstünde, so ist das Ehrenzeichen Steirische Katastrophenhilfe-Medaille von der Landesregierung abzuerkennen.