Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umwandlungsprüfung

. Für die Prüfung, ob die Genossenschaft über Vermögenswerte mindestens in Höhe des Kapitals verfügt (Art. 35 Abs. 5 und Art. 76 Abs. 5 der Verordnung), gelten die Bestimmungen über die Sacheinlagenprüfung ( bis 5 sowie , , und ) sinngemäß.