Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stand der Technik

Als „Stand der Technik“ im Sinn der folgenden Bestimmungen ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand erprobter fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, wie er sich zB aus technischen Normen und Richtlinien ergibt, zu verstehen.