Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Korrespondenten

Der Rat kann entsprechend seiner Verfahrensordnung Fachleute zu Korrespondenten bestellen, die hinsichtlich aller in ihr Fachgebiet fallenden Fragen zu Rate gezogen werden können.

Beachte: Zum Inkraftreten vgl.