Korrespondenten
Der Rat kann entsprechend seiner Verfahrensordnung Fachleute zu Korrespondenten bestellen, die hinsichtlich aller in ihr Fachgebiet fallenden Fragen zu Rate gezogen werden können.
Beachte: Zum Inkraftreten vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Korrespondenten
Der Rat kann entsprechend seiner Verfahrensordnung Fachleute zu Korrespondenten bestellen, die hinsichtlich aller in ihr Fachgebiet fallenden Fragen zu Rate gezogen werden können.
Beachte: Zum Inkraftreten vgl.