Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Rat

Funktionen

Die Funktionen des Rates sind:

a) Durchführung der Beschlüsse und Weisungen der Generalversammlung;

b) Ausübung jener anderen Funktionen, die ihm von der Versammlung übertragen werden;

c) Aufstellung eines Budgetentwurfes auf Vorschlag des Direktors und Vorlage desselben an die Versammlung;

d) Überprüfung und Genehmigung des vom Direktor vorgelegten Arbeitsplanes.

Beachte: Zum Inkraftreten vgl.